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Gesellschaftsrecht
 

Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Im Gesellschaftsrecht unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

 

Da beide Gesellschaftsformen zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen, ist gerade im Vorfeld einer geplanten Gesellschaftsgründung eine umfassende rechtliche Beratung empfehlenswert. Insbesondere die Formulierung des Gesellschaftsvertrags sollte nicht allein dem Notar überlassen bleiben, da dieser als neutrale Person nicht geeignet ist, Interessen einzelner Beteiligter wahrzunehmen.

 

So stellen sich im Gesellschaftsrecht von der geplanten Gründung einer Gesellschaft über Kapitalmaßnahmen bis hin zu einer möglichen Umstrukturierung oder Liquidation zahlreiche Fragen, die einer sorgfältigen Planung und anwaltlichen Beratung bedürfen, um nach Möglichkeit späteren langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten vorzubeugen.

 

Es sollten möglichst im Vorfeld die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter ebenso geklärt werden, wie die Frage eines möglichen späteren Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter mit den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für die Gesellschaft und ihre restlichen Gesellschafter. Ein wichtiges Thema ist in diesem Zusammenhang auch die Frage späterer Unternehmensnachfolgen bei Familiengesellschaften.

 


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