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Medienfonds
 

Medienfonds sind geschlossene Fonds, mit denen Film- und Fernsehproduktionen finanziert werden. Der Anleger trägt mit seiner Investition zur Finanzierung bei und wird am Einspielergebnis beteiligt.

 

Viele Anleger, die in Medienfonds investiert haben, sind mit ihrer Anlage nicht zufrieden. Dies liegt zum einen an der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Fonds und zum anderen an steuerlichen Schwierigkeiten.

 

Bei vielen Medienfonds erkennen die Finanzämter die steuerliche Gestaltung der Fonds nicht mehr an, mit der Folge, dass den Anlegern zum Teil erhebliche Steuernachforderungen drohen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anleger die Steuernachzahlungen mit 6 % p. a. zu verzinsen haben. Da die Fondszeichnungen dann schon oft einige Jahre zurückliegen, macht allein die Summe der Zinsen nicht selten einen fünf- bis sechsstelligen Betrag aus.

 

Zudem droht Anlegern bei manchen Fonds eine erhebliche Nachhaftung für noch nicht voll erbrachte Beteiligungseinlagen.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sind Fondsanleger vor ihrem Beitritt eingehend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Medienfonds aufzuklären.

 

Zu einer solchen ordnungsgemäßen Aufklärung gehören deutliche Hinweise auf ein Verlustrisiko, welches bis zu einem Totalverlustrisiko führen kann, auf steuerliche Risiken und auch auf eine fehlende Handelbarkeit der Fondsanteile.

 

Darüber hinaus ist grundsätzlich über die Provisionen sowie über Rückvergütungen, die hinter dem Rücken des Anlegers an den beratenden  bzw. vermittelnden Finanzdienstleister gezahlt werden, aufzuklären.

 

Insbesondere im Hinblick auf die negative steuerliche Entwicklung in vielen Medienfonds sollten die Anleger sich nicht von den Aussagen der Fondsgeschäftsführung bzw. der Initiatoren beschwichtigen und hinhalten lassen, sondern sollten unbedingt selbst aktiv werden.

 

Bei einer negativen Entwicklung eines Medienfonds sollten die Anleger sich unbedingt rechtlich beraten und Ansätze prüfen lassen, die eine individuelle Rückabwicklung der Beteiligung anstreben. Prüfungsgegenstand sollte beispielsweise sein, inwieweit über die steuerliche Situation vor Fondsbeitritt getäuscht bzw. über Risiken der Beteiligung nicht hinreichend oder unzutreffend aufgeklärt worden ist.

 

Sowohl ein Vorgehen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung als auch aufgrund von Prospektfehlern eröffnet dem Anleger grundsätzlich die Möglichkeit, seine Beteiligung rückabzuwickeln und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


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