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Offene Immobilienfonds
 

Offene Immobilienfonds sind in der Krise. Zahlreiche Fonds haben die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, weil ihre Liquidität nicht ausreicht, um ausstiegswilligen Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen. Massive Abwertungen sind die Folge. Mit dem Degi Europa, dem KanAm US-Grundinvest Fonds und dem Morgan Stanley P2 Value werden jetzt die ersten offenen Immobilienfonds abgewickelt. Brancheninsider rechnen mit weiteren Abwicklungen.

 

Vielen Anlegern sind offene Immobilienfonds von Banken und Anlageberatern bisher stets als sicher, gleichsam als Ersatz für Festgeldanlagen, angeboten worden. Dies ging so weit, dass einige Banken und Anlageberater ihren Kunden eine Geldanlage in einen offenen Immobilienfonds gar als „mündelsichere Anlage“ angeboten und verkauft haben.

 

Tatsächlich handelt es sich bei offenen Immobilienfonds jedoch um risikoreiche Anlageprodukte. Dies ist sowohl in der Branche als auch den Banken und Anlageberatern bestens bekannt.

 

Spätestens seitdem im Jahr 2004 Anleger aus dem Deutschland Fonds der Deka kurzfristig derartig viel Geld abzogen, dass der Fonds in Schieflage geriet und die Gesellschaft von ihren Eignern – den Landesbanken und Sparkassen – massiv gestützt werden musste, ist Banken und Anlageberatern die Problematik des kurzfristigen massiven Geldabflusses und der sich daraus ergebenden möglichen Folgen der Schließung des Fonds bis hin zu seiner Abwicklung bestens bekannt. Der Fall des Deutschland Fonds der Deka führte zu einer Diskussion über die Risiken offener Immobilienfonds. Analysten hatten schon 2004 prognostiziert, dass eine neue Krise dieser Art wohl kaum so glimpflich ablaufen würde wie beim Deka Fonds.

 

Im Jahr 2005 hat dann die Deutsche Bank ihre Anleger geschockt, als sie sich entschieden hatte, den ihrer Tochter DB Real Estate gehörenden in Schieflage geratenen Vorzeigefonds Grundbesitz Invest nicht mit eigenen Mitteln zu stützen. Erstmals in der Geschichte der offenen Immobilienfonds musste 2005 ein offener Immobilienfonds zeitweilig geschlossen werden.

 

In ähnlichen Situationen hatten andere Banken zuvor ihre notleidenden offenen Immobilienfonds gestützt. So konnte vermieden werden, dass das den Kunden jahrelang suggerierte Image offener Immobilienfonds als sichere Anlageform beschädigt wurde.

 

Die Banken haben spätestens damals einen der entscheidenden Konstruktionsfehler offener Immobilienfonds erkannt. Jedoch haben sie aus der Krise des Deutschland Fonds der Deka und der zeitweiligen Fondsschließung des Grundbesitz Invest nichts gelernt. Der Analyst Stefan Loipfinger beklagte schon damals: „Die Anbieter haben die Milliarden der institutionellen Anleger weiter gerne genommen. Nun ziehen diese das Investierte ab und schon gibt es wieder Ärger“. Loipfinger hielt es nach einem Artikel der SZ vom 31.10.2008 sogar für möglich, dass am Ende alle Fonds die Rücknahme der Anteile aussetzen müssen.

 

Institutionelle Anleger nutzen offene Immobilienfonds gerne als Parkplatz für kurzfristige Liquidität. Ziehen sie dann große Beträge ab, weil sie kurzfristig viel Geld brauchen, kann dies dazu führen, dass ein offener Immobilienfonds allein deswegen geschlossen und gegebenenfalls später abgewickelt werden muss. Dies ist den Banken, ihren Anlageberatern sowie auch den Fondsverwaltungen bekannt.

 

Wenn offene Immobilienfonds Anlegern trotzdem als sichere Geldanlage empfohlen worden sind, so ist dies schlicht falsch gewesen. Fondsemittenten, Banken sowie Anlageberater hätten ihre Kunden immer sowohl über die strukturellen Risiken offener Immobilienfonds als auch über das hohe Verlustrisiko bis hin zum Totalverlustrisiko aufklären müssen.

 

Sie hätten darüber aufklären müssen, dass es sich bei einem offenen Immobilienfonds um eine sehr riskante Geldanlage in Form eines Wertpapiergeschäfts handelt, die keinesfalls mit einer Festgeldanlage vergleichbar ist und ganz sicher nicht mündelsicher ist.

 

Sofern Sie vor Zeichnung nicht vollständig und richtig über die Risiken einer Anlage in einen offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sind oder Ihnen nicht alle Provisionen und Rückvergütungen (Schmiergelder) offen gelegt worden sind, haben Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche.

 

Die Schadensersatzansprüche eines Anlegers verjähren wegen fahrlässiger Pflichtverletzung (etwa fahrlässiger Falschinformation des Anlageberaters) in drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilienfonds-Anteile.

 

Bitte beachten Sie, dass ein möglicher Anspruch auf Schadensregulierung grundsätzlich der Verjährung unterliegt. Nach Eintritt der Verjährung (Ablauf der Verjährungsfrist) besteht daher die Gefahr, dass Sie Ihren Anspruch dann nicht mehr durchsetzen können.

 

Wir empfehlen Ihnen wegen der Verjährungsfrist möglichst unverzüglich sachkundige Hilfe zu nutzen, falls Sie wegen Ihrer Kapitalanlage verunsichert sind oder sich falsch informiert, getäuscht und geschädigt fühlen.

 

Wir bieten hierzu eine sofortige Erstberatung an. Natürlich prüfen wir auch die Frage der Verjährung.

 

Je nach Einzelfall muss eine Verjährung selbst dann noch nicht eingetreten sein, auch wenn der Fondskauf schon mehr als drei Jahre her ist. Dies kann beispielsweise bei bedingt vorsätzlicher Falschinformation zulasten des Anlegers der Fall sein.

 

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