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Wertpapierrecht
 

Es gibt zahllose Wertpapiere mit unterschiedlichsten Anlageschwerpunkten, Funktionsweisen und Risiken. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen, die an die Beratung des Anlagekunden zu stellen sind.

 

Von vielen unserer Mandanten wissen wir, dass sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass die empfohlene Wertpapieranlage weder ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft entsprochen hat, noch eine Information über die Funktionsweise des Wertpapierproduktes und die mit dem Produkt verbundenen Risiken erfolgt ist, was insbesondere bei Fonds, Zertifikaten und anderen strukturierten Produkten unumgänglich ist.

 

Die wenigsten Kunden kennen sich mit den hochkomplexen Wertpapierprodukten aus, viele Bankberater ebenfalls nicht, wie einige von ihnen immer wieder als Zeugen in Schadensersatzprozessen klagender Anleger offenbart haben. Das heißt, dass die Anlageberater in vielen Fällen aufgrund fehlenden eigenen Verständnisses selbst gar nicht in der Lage sind, die Produkte so zu erklären, dass der Kunde sie verstehen und die Risiken erkennen kann.

 

Viele Kunden wissen nicht, dass die sie beratende Bank oder Versicherung ein starkes wirtschaftliches Eigeninteresse daran hat, dass die Kunden ganz bestimmte von ihr empfohlene Wertpapierprodukte, seien es Zertifikate oder Fonds, zeichnen. Sie erhält von den Emittenten der Produkte in der Regel das Agio und zusätzlich Provisionen. Ihrer Verpflichtung, ihre Kunden, die sie im Zusammenhang mit einer Vermögensanlage berät, auf diese Rückvergütungen (Schmiergelder) hinzuweisen, kamen und kommen Banken, Versicherungen und sonstigen Anlageberater zum Teil gar nicht oder völlig unzureichend nach.

 

Die Folge einer solchen fehlerhaften Beratung sind Schadensersatzansprüche der Kunden gegen die beratende Bank, Versicherung oder gegen den beratenden Anlageberater.

 

Wenn auch Sie das Gefühl haben, dass Sie möglicher Weise über Tatsachen, die für ihre Anlageentscheidung wichtig gewesen wären, nicht oder nicht richtig informiert wurden oder dass Ihnen ein viel zu riskantes Produkt verkauft wurde, stehen wir Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung. Ergeben sich dabei Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche, unterstützen wir Sie gerne bei deren Durchsetzung.

 

Sprechen Sie uns an!


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