Rechtsgebiete | Tätigkeitsschwerpunkte

Windenergiefonds
 

Windpark-Fondsanbieter stehen bei den Anlegern hoch im Kurs. Seit Investoren ab der Jahrtausendwende mit einem festen Tarif des erzeugten und eingespeisten Stroms kalkulieren können, boomen Windenergiefonds. Doch wo viel Licht ist, ist auch Schatten, einigen Energiefonds geht die Puste aus.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis zählt, wenn es für den Anleger um die Entscheidung geht, wie sein Geld angelegt und investiert werden soll. Hierfür braucht der Anleger Transparenz, um eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Um dem Anleger diese benötigte Transparenz über das von ihm ins Auge gefasste Projekt zu verschaffen, soll der Fondsprospekt vollständig und richtig informieren. Dazu gehört bei einem Windenergiefonds eindeutig eine klare Aussage über den Ertrag, der erwirtschaftet werden soll. Dieser Ertrag wird bei Windenergiefonds regelmäßig durch Gutachten vorhergesagt - eigentlich ganz einfach.

 

In zahlreichen Fällen hinken die wirtschaftlichen Erträge der Windenergiefonds erheblich hinter den im Fondsprospekt prognostizierten Erträgen hinterher. Dies kann indes kaum verwundern, wenn man weiß, dass in vielen Fällen Windgutachten im Fondsprospekt nicht korrekt dargestellt worden sind und die darauf basierenden Berechnungen dementsprechend nicht realistisch sind, was oft dazu führt, dass die Windenergieanlagen dauerhaft nicht effizient und gewinnbringend betrieben werden können. Schlimmstenfalls werden zwar bekannte aber unliebsame Gutachten und Prognosen schlichtweg verschwiegen, um potentielle Anleger zu täuschen und zur Zeichnung des Windenergiefonds zu bewegen. Hinzu kommen oftmals zu niedrig angesetzte Wartungs- und Reparaturkosten sowie Fehler im Management. Den Anlegern wird hier oft eine prognostizierte Sicherheit der Anlagebeteiligung vorgespiegelt, die nicht der Wirklichkeit entspricht.

 

Zudem enthalten einige Fondskonstruktionen und Fondsprospekte weitere Fehler aufgrund derer die Investition in Windenergiefonds sich im Prospekt weitaus positiver darstellt als in der Realität. Genannt sei hier beispielhaft nur die falsche Darstellung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Windenergiefonds und die sich daraus ergebenden Folgeprobleme und Schäden beim Anleger.

 

Den Berechnungen im Fondsprospekt muss der Anleger trauen können – dies hat der BGH auch mit dem eindeutigen Beschluss vom 14.01.2008, Az.: II ZR 85/07 bestätigt, in dem er ausführt:

 

„Der Prospekt, mit dem für den Beitritt zu einer Windpark-Beteiligungsgesellschaft geworben wird, muss - auch - im Bereich der für die Beitrittsentscheidung des Anlegers wesentlichen Frage der Winderträge, und damit letztlich der Rentabilität der Anlage, die Interessenten richtig und vollständig informieren. Daran fehlt es, wenn in dem Prospekt verschwiegen wird, dass in den Gutachten über die im Prospekt dargestellten prognostizierten Winderträge jeweils ein Sicherheitsabschlag empfohlen worden ist.“

 

Wenn und soweit der Fondsprospekt eines Windenergiefonds unvollständig, falsch oder irreführend ist, können sich aus solchen Prospektfehlern Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Fondsinitiatoren, Prospektherausgeber und weitere verantwortliche Personen ergeben.

 

Falls sich Ihre Windenergiefondsbeteiligung wirtschaftlich nicht wie prognostiziert entwickelt hat, werden wir für Sie prüfen und klären, warum dies so ist und ob gegebenenfalls Prospektfehler oder andere Umstände vorliegen, aufgrund derer Ihnen Schadenersatzansprüche gegen Fondsinitiatoren, Prospektheraus-geber, die vermittelnde Bank, den Anlageberater oder gegen andere verantwortliche Personen zustehen.

 

Sprechen Sie uns an!


Knüfer Rechtsanwälte | Untere Laube 16 | 78462 Konstanz
Telefon: 07531 / 13 22 70 | Telefax:  07531 / 13 22 77 | E-Mail: info@kanzlei-knuefer.de | www.kanzlei-knuefer.de