Infinus-Gruppe

 

Vorgehen gegen Wirtschaftsprüfer geplant

 

Für Geschädigte der Dresdener Infinus-Gruppe, die Anlageprodukte der Future Business KGaA, der Prosavus AG oder der ecoConsort AG erworben haben, bieten sich derzeit nur wenig Hoffnungen, die erlittenen Schäden ganz oder wenigstens überwiegend ersetzt zu erhalten. Zwar haben viele Anleger ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren der Gesellschaften, des Haftungsdaches „Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut“ und des persönlich haftenden Gesellschafters Jörg Biehl zu den Insolvenztabellen angemeldet. Selbst bei einer Feststellung der Forderungen durch die jeweiligen Insolvenzverwalter ist hier aber allenfalls mit einer Quote zu rechnen, welche oftmals deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben dürfte.

 

Auch das unmittelbare Vorgehen gegen die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Infinus-Gesellschaften scheint derzeit nur wenig vielversprechend. Zum einen hängt hier das Bestehen von Ansprüchen wesentlich auch vom Ausgang der jüngst in Dresden eröffneten Strafverfahren ab, zum anderen lässt der schiere Schadensumfang bei den mehreren zehntausend Geschädigten die Beitreibung auch nur eines geringen Anteils der Forderungen fragwürdig erscheinen.

 

Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, weitere mögliche Anspruchsgegner zu ermitteln, die maßgebliche Mitschuld am Eintritt der Schäden bei den Anlegern haben, und bei denen aufgrund ausreichender finanzieller Ausstattung auch mit einer Durchsetzbarkeit der Ansprüche zu rechnen ist. Nach sorgfältiger Bewertung der möglichen Vorgehensweisen wurde der Wirtschafts- und Abschlussprüfer der Infinus-Unternehmen als wesentlicher Beteiligter ausgemacht.

 

 

Unrichtige Jahresabschluss-Prüftestate in den Emissionsprospekten abgedruckt

 

Der Wirtschaftsprüfer übernahm es für die Infinus-Unternehmen, die Jahresabschlüsse auf Richtigkeit und Vollständigkeit, wie auch deren Erstellung im Einklang mit den gesetzlichen und kaufmännischen Vorgaben zu überprüfen. Über die Prüftätigkeit wurden Prüfberichte erstellt, die wiederum in so genannten Prüftestaten mündeten. Mit diesen bescheinigte der Wirtschaftsprüfer den Unternehmen regelmäßig, die Jahresabschlüsse würden ein zutreffendes Bild von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaften liefern und seien zudem nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt worden.

 

Die jeweiligen Prüftestate (auch Bestätigungsvermerke genannt) wurden in den Prospekten der Future Business KGaA, der Prosavus AG und der ecoConsort AG im Zusammenhang mit den dort enthaltenen Jahresabschlüssen abgedruckt. Sowohl die Anleger, die die Prospekte im Rahmen der Beratungsgespräche erhalten hatten, als auch die Vermittler, welche die Prospekte im Vorfeld der Beratung gelesen und geprüft hatten, haben sich auf die Aussagen des Wirtschaftsprüfers zu den Jahresabschlüssen verlassen.

 

Die veröffentlichten Jahresabschluss-Testate sind fehlerhaft. Entgegen der Feststellungen des Wirtschaftsprüfers wurden die Jahresabschlüsse eben nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erstellt. Auch bilden sie nicht die tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Umstände der Unternehmen ab. Die gravierendste Abweichung findet sich hier in der Bewertung der Lebensversicherungen, welche von allen drei Unternehmen sowohl auf dem Zweitmarkt erworben, als auch neu abgeschlossen wurden. Diese wurden in allen betrachteten Jahresabschlüssen zu den Anschaffungskosten bilanziert, eine Vorgehensweise, die nur bei dauerhaftem Verbleib der Policen im Unternehmen zulässig gewesen wäre. Im Gegensatz dazu verkauften oder kündigten die Unternehmen der Infinus-Gruppe die Lebensversicherungen regelmäßig binnen kürzester Zeit. Sogar unterjährige Verkäufe wurden vorgenommen. Dies hätte jedenfalls eine Bilanzierung zum so genannten Buchwert, also dem tatsächlichen Wert der Versicherungspolicen zum Bilanzstichtag, erforderlich gemacht.

 

Da bei richtiger Bilanzierung die anzusetzenden Werte deutlich unter den tatsächlich erfassten Beträgen gelegen hätten, konnten die Unternehmen hohe Bilanzgewinne ausweisen – obwohl diese nicht durch tatsächliche Gegenwerte erzielt wurden. So wurden beispielsweise auch die Provisionen, die bei Abschluss neuer Policen bezahlt wurden, als Anschaffungskosten bilanziert. Diese wären aber keinesfalls bei Verkauf oder Kündigung der Lebensversicherungen als Gegenwert ausgezahlt worden. Die Jahresabschlüsse der drei Infinus-Gesellschaften wurden somit künstlich aufgebläht und geschönt, um den interessierten Anlegern wirtschaftliche Stärke vorzuspiegeln.

 

Dies zu erkennen war Aufgabe des Wirtschaftsprüfers der die Jahresabschlüsse auf eben solche Fehler hin prüfen sollte. Die durch den Wirtschaftsprüfer erstellten Prüfberichte und die veröffentlichten Prüftestate sind daher schlicht falsch.

 

 

Ansprüche prüfen lassen – Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten!

 

In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass auch ein Wirtschaftsprüfer, dessen falsche Prüftestate in den Emissionsprospekten abgedruckt sind, den Anlegern auf Schadenersatz haftet, wenn durch die falschen Testate auch ein falsches Bild von der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen vermittelt wurde.

 

Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihren möglichen Ansprüchen und der empfohlenen Vorgehensweise. Natürlich informieren wir Sie auch umfassend über die Kosten, die für eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche entstehen können. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage und die weitere Korrespondenz mit der Versicherung.

 


Allgemeine Informationen

 

Der Fall Infinus-Gruppe scheint sich als einer der größten Finanzskandale des grauen Kapitalmarkts abzuzeichnen. Anfang November 2013 gab es eine groß angelegte Razzia, bei der die Büroräume der Infinus AG und der Future Business KGaA durchsucht wurden. Die staatsanwaltschaftlich angeordnete Aktion soll sich wegen des Verdachts des Betruges und der Schädigung von Anlegern und Investoren begründen. Betroffen soll ein Anlagevolumen von über 400 Mio. Euro sein von denen rund 25.000 Personen betroffen sein sollen. Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

 

Bei der Infinus AG handelt es sich um ein im Jahr 2002 gegründetes Wertpapierhandelshaus, das ausgestattet ist mit Lizenzen zur Anlage- und Abschlussvermittlung. Zu der Infinus-Gruppe gehören beispielsweise die Future Business KGaA (FuBus) als Muttergesellschaft und die Prosavus AG.

 

Die Future Business KGaA wurde im Jahr 2000 gegründet. Das Emissionshaus ist Spezialist für substanzwertorientierte Anlagen auf Basis von Unternehmensanleihen und Genussrechten. Die Future Business KGaA ist die Muttergesellschaft der sog. FuBus-Gruppe. Dazu gehören mehr als 20 Gesellschaften. Diese tragen im Firmennamen auch häufig den Namen Infinus. Dadurch wird auch von der Infinus-Gruppe gesprochen.

 

Die Prosavus AG wurde im Jahr 2006 als Future Business PLUS AG in Dresden gegründet und ist Teil einer breit aufgestellten Unternehmensgruppe, deren Initiatoren sich im Finanzdienstleistungs- und Immobiliensektor betätigen.

 

Der Kreis der Beschuldigten ist nunmehr auf 10 Personen erweitert worden. Es soll nun auch ein Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater der Infinus-Gruppe im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen. Aber nicht nur in Dresden wird ermittelt. Auch in Wien läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Dort soll gegen 25 Personen wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt werden.

 

Bisher kann nach Aussagen der Staatsanwaltschaft keine Aussage zur möglichen Schadenshöhe abgegeben werden. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Lorenz Haase sagte in der „Sächsischen Zeitung“, dass zwar mit Hochdruck an dem Verfahren gearbeitet werde, wie lange die Ermittlungen noch dauern werden, sei jedoch offen. Die Staatsanwaltschaft gehe nach wie vor davon aus, dass rund 25.000 Anleger um insgesamt etwa 400 Mio. Euro betrogen worden sein könnten. Wie hoch der Schaden letztlich sei, hänge auch davon ab, wieviel Vermögen die Justiz noch sicherstellen könne und was davon die Insolvenzverwalter noch verwerten könnten.


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