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Geschlossene Fonds
 

Geschlossene Fonds, also Unternehmensbeteiligungen, die unterschiedlichste Investitionsvorhaben verfolgen, spielen bei den von Banken, Versicherungen und sonstigen Anlageberatern und Vermittlern empfohlenen Kapitalanlagen zur Alterssicherung, zur Geldanlage und zur steuerlichen Entlastung der Kunden nach wie vor eine große Rolle.

 

Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Flugzeugfonds, Leasingfonds, Containerfonds, Fonds, die in die Errichtung von Wind- oder Biogasanlagen, Solarparks und andere regenerativen Energieerzeugungen investieren, Fonds, die auf dem Zweitmarkt Lebensversicherungen aufkaufen, Wälder oder Weinberge erwerben… - die Palette möglicher Investitionen ist weit.

  

Allen gemeinsam ist, dass sie für Anleger überwiegend nachteilig laufen. Ein Fondsanalyst teilte die geschlossenen Fonds wie folgt ein: 5 % bringen Gewinn, 25 - 30 % richten keinen Schaden an und mit dem Rest erleiden die Anleger Verluste.

  

Wenn sich Ihre Fondbeteiligung nicht so entwickelt hat, wie Sie sich das vorgestellt haben, können wir Ihnen vielleicht einen Weg aufzeigen, wie Sie die Fondsbeteiligung rückabwickeln können und entstandene Schäden ersetzt bekommen oder zumindest aber das Entstehen weiterer Schäden vermeiden können.

 

Wir prüfen Ihre Fondsbeteiligungen umfassend und vertreten Ihre Interessen auch offensiv auf den jeweiligen Gesellschafter-versammlungen.

 

Wir wissen, welche Anforderungen an die Beratung vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung zu stellen sind. Wenn bei Ihrer Beratung Fehler gemacht worden sind, finden wir sie und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

 

Zudem finden sich in den Emissionsprospekten häufig Fehler, die zu Prospekthaftungsansprüchen führen können.

 

Sprechen Sie uns an!


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