Rechtsgebiete | Tätigkeitsschwerpunkte

Handelsrecht
 

Das Handelsrecht ist das besondere Privatrecht der Kaufleute. Es dient den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs, für den das Bürgerliche Recht nicht immer ausreichende Regelungen enthält. So sind die Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs, insbesondere die Untersuchungs- und Mängelrügepflichten des Kaufmanns, Rechtsklarheit, Publizität und erhöhter Vertrauensschutz, stärkere Bindung an Bräuche und Gepflogenheiten beim Handelskauf rechtlich geregelt und ergänzen die Regelungen des Bürgerlichen Rechts.

 

Zum Handelsrecht gehören auch Handelsvertreter- und sonstige Vermittlungsverträge, Franchiseverträge, Entwicklungs- und Vertriebsverträge, Fracht- und Speditionsverträge,  internationales Kaufrecht sowie die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen.

 

Wir sind im Handelsrecht beratend, gestaltend und gerichtlich tätig, vorwiegend im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts sowie bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Handelskäufen wie beispielsweise dem Recht der Gewährleistung und der Produkthaftung.


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