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Grauer Kapitalmarkt
 

Opfer von unseriösen und betrügerischen Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes kann jeder werden, und zwar schneller als man denkt.

 

Der Begriff des grauen Kapitalmarktes ist nicht gesetzlich definiert. Grundsätzlich versteht man hierunter den Bereich unseriöser Geschäftspraktiken, vornehmlich im nicht überwachten bzw. in dem vor staatlicher Regulierung und Überwachung weitgehend befreiten Teil des Kapitalmarktes, wobei unseriöse Anlageformen auch auf regulierten Märkten zu finden sind.

 

Die größte Gefahr geht im grauen Kapitalmarkt von sog. Kapitalanlagebetrügern aus, die regelmäßig ohne oder unter Vortäuschung staatlicher Genehmigungen auf Kundenfang gehen.

 

Nicht minder gefährlich sind zahlreiche unseriöse Anlageformen, insbesondere im Zusammenhang mit der Geldanlage in geschlossene Fonds, bei welchen der Anleger ebenfalls nicht selten der Gefahr eines Totalverlustes ausgesetzt ist, ohne dass er einem Betrüger auf den Leim gegangen sein muss.

 

Dies gilt im besonderen Maße oft für solche Anlagen, die über bankenunabhängige Vermittler, sog. „freie Finanzberater“, an den Mann gebracht werden. Freien Finanzberatern fehlt es oft an der notwendigen fachlichen Kompetenz, um ein Produkt überhaupt auf seine Plausibilität hin prüfen zu können. Nicht selten erfolgt eine Beratung ins Blaue hinein. Der Berater weiß gar nicht, was er eigentlich empfiehlt, gibt aber gleichzeitig vor, die Anlage selbst vollumfänglich geprüft zu haben. Auch der Titel „Finanzberater“ oder „Wirtschaftsberater“ darf nicht über die oft fehlende fachliche Eignung hinwegtäuschen, die ein Finanzberater vorgibt zu haben. „Finanzberater“ oder „Wirtschaftsberater“ darf sich jeder nennen, der eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c der Gewerbeordnung besitzt. Eine gesonderte Ausbildung oder Qualifikation muss für diese Erlaubnis jedoch nicht vorhanden sein und wird von staatlicher Seite auch nicht geprüft.

 

Aktuell bildet die Sorge vieler Anleger um ihr Geld einen ausgezeichneten Nährboden für unseriöse Anlageformen und einen unseriösen Vertrieb. In höchstem Maße unseriös und für den Anleger gefährlich sind deshalb solche Anbieter und Anlagevermittler, welche die Inflationsangst der Anleger gezielt ausnutzen und die Geldanlage in „inflationsgeschützte, beständige Anlagen mit Zukunft“ wie u. a. Immobilien, erneuerbare Energien oder Gold als sicheren Ausweg aus der Krise anpreisen, ohne auf die regelmäßig vorhandenen mannigfaltigen Risiken hinzuweisen.

 

Kapitalanlagebetrüger als auch eine Vielzahl sonstiger unseriöser Anlagemodelle verfolgen allein den Zweck, den ins Vertrauen gezogenen Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dies muss genau so beim Namen genannt werden, denn Jahr für Jahr gehen in diesem Bereich mehrstellige Millionensummen verloren. Die einzigen Personen, die von den als vermeintlich „lukrativ, steueroptimierend und sicher“ angebotenen Anlagen profitieren, sind deren Initiatoren und der Vertrieb. Der Anleger trägt das Risiko und kann oft froh sein, wenn er sein einbezahltes Geld wieder vollständig zurückerhält, von einer Rendite ganz zu schweigen. Im Regelfall weiß er von Risiken nichts, da er hierüber freilich in keiner Weise informiert wird. Erst wenn es zur Auszahlung der Anlage kommen soll – am besten nach 10, 20 oder 30 Jahren – ist auf einmal schlicht kein Geld mehr vorhanden und übersandte „Kontoauszüge und Bilanzen“ sind aufgrund eines bedauerlichen Fehlers leider so nicht mehr richtig. Die vorgetäuschte Sicherheit der angeblich so lukrativen Anlage, die oft auch als Sparpläne und besseres Sparbuch angeboten werden, entpuppt sich als blanke Lüge. Nun ist der Ärger groß, das Geld ist weg. Im Extremfall war dies jedoch noch nicht einmal das Ende. Denn nicht selten haftet der Anleger sogar über die von ihm zu leistende Einlage hinaus auch mit seinem Privatvermögen, da er in eine unternehmerische Beteiligung hineingeraten ist.

 

„So etwas kann mir nie passieren“, denken und sagen viele, wenn sie solch einen Artikel wie hier lesen oder im Fernsehen wieder einmal über geprellte Anleger berichtet wird. Das ist leider falsch. Unabhängig von Gesellschaftsschicht und Bildungsstand kann jeder zum Opfer von unseriösen Geschäftspraktiken werden, solange eine hinreichende Sensibilisierung nicht stattgefunden hat.

 

Ob es sich um eine seriöse Geldanlage handelt oder nicht, ist oft nur sehr schwer zu erkennen und für viele Anleger im Regelfall auch nicht überprüfbar, da die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse fehlen. Selbst Experten kann dies im Extremfall vor eine Herausforderung stellen.

 

Zur Überprüfung vorhandener Anlagen und vor allem vor Abschluss einer neuen Kapitalanlage kann es nicht schaden, sich bei den Verbraucherzentralen der Länder oder von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Eine Beratung über einzelne Anlageprodukte ist in der Regel, je nach Kanzlei und Prüfungsumfang, mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden, kann aber vor großem Schaden bewahren.

 

Unverzüglicher Handlungsbedarf besteht allerspätestens dann, sobald eine unseriöse Anlage oder ein Betrugssystem bekannt wird. Hierbei gilt unsere uneingeschränkte Empfehlung, so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen.

 

Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts und verfügen über langjährige Erfahrung und Fachkenntnis im Zusammenhang mit unseriösen und betrügerischen Kapitalanlage-produkten.

 

Sollten Sie Opfer einer unseriösen Anlage geworden sein oder sich mit Ihren Geldanlagen nicht sicher sein, prüfen wir gerne Ihren Fall. In dringenden Fällen sind wir sofort für Sie erreichbar.


Knüfer Rechtsanwälte | Untere Laube 16 | 78462 Konstanz
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